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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11/2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäfts- und Privatkunden der ITentify GmbH.

Punkt 1


Geltungsbereich

1.1) Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und der ITentify GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von der ITentify GmbH für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

1.2) Wird ein Auftrag abweichend von diesen Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur die ITentify GmbH Bedingungen, selbst wenn die ITentify GmbH nicht widerspricht. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von der ITentify GmbH in Textform bestätigt werden.

1.3) Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:

  • Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Geschäftskunden.
  • Gesetzliche Regelung.

1.4) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht durch aktuellere Versionen abgelöst werden.

Punkt 2


Vertragsgegenstand

Die ITentify GmbH liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte die ITentify GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die ITentify GmbH den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die ITentify GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Punkt 3


Angebote / Vertragsabschluss

3.1) Angebote sind stets freibleibend, sofern die ITentify GmbH nicht ausdrücklich eine in Textform, Bindungserklärung abgibt. In Prospekten, Anzeigen u. ä. Unterlagen enthaltenen oder im Zusammenhang mit einem Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung der Produkteigenschaft dar. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn von der ITentify GmbH in Textform bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

3.2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die ITentify GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der ITentify GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Geschäftskunde jedoch per Internet, so wird die ITentify GmbH den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen.

Punkt 4


Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte die ITentify GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei der ITentify GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die ITentify GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die ITentify GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten. Die ITentify GmbH behält sich vor, für den Fall einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vom Vertag zurückzutreten.

Punkt 5


Lieferung

5.1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese von der ITentify GmbH in Textform bestätigt werden. Bei höherer Gewalt und sonstigen von der ITentify GmbH nicht zu vertretenden Umständen, tritt Lieferverzug nicht ein. Verbindlich genannte Termine und Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Bei nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand zu überwindenden Leistungsstörungen dieser Art hat die ITentify GmbH ein Rücktrittsrecht. Derartige Ereignisse teilt die ITentify GmbH dem Kunden baldmöglichst mit.

5.2) Der Kunde kann 3 Wochen nach Ablauf eines Liefertermins den Verkäufer in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt die ITentify GmbH in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 3 Wochen ist der Kunde berechtigt, durch Erklärung in Textform vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn der ITentify GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5.3) Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. Die ITentify GmbH bestimmt, sofern keine besondere Vereinbarung besteht, die Versendungsart nach eigenem Ermessen.

5.4) Die ITentify GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar ist.

Punkt 6


Preis / Fälligkeit

6.1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise, auf die die jeweilige Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten ist. Sämtliche Preise verstehen sich ab der ITentify GmbH Zentrale in Kirchheim unter Teck – inkl. Verpackung, zzgl. Frachtkosten und Transportversicherung.

6.2) Im Falle einer Bestellung über das Internet gelten die im Warenkorb angegebenen Preise für Bestellungen im e-commerce.

6.3) Die Forderungen von der ITentify GmbH sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zahlbar. Längstens gilt eine Zahlfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbar. Die ITentify GmbH ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Die ITentify GmbH ist zur Annahme von Wechseln nicht verpflichtet. Befindet sich der Kunde der ITentify GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

6.4) Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung ab Lieferbereitschaft. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

Punkt 7


Eigentumsvorbehalt

Die ITentify GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Soweit die ITentify GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf die ITentify GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die ITentify GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von der ITentify GmbH erhält. Bei Verarbeitung der Ware durch den Kunden steht der ITentify GmbH das Eigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der neuen Sache.

Für die neue Sache gilt sonst das gleiche, wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde jegliche daraus für den Kunden entstehenden Forderungen an die ITentify GmbH ab. Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Kunden be- oder verarbeitet oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wurde. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung der Kaufpreisforderung – bei laufender Rechnung der Saldoforderung – in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Ware.

Punkt 8


Garantie / Gewährleistung

8.1) Die ITentify GmbH gibt keine eigene Garantie. Die ITentify GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.

8.2) Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und muss im Falle einer Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

8.3) Ansprüche des Auftraggebers (Kunde) setzen die unverzügliche Meldung des möglichst konkret beschriebenen Fehlers nach Entdeckung voraus. Übergebene Ergebnisse hat der Auftraggeber unverzüglich auf Fehlerfreiheit zur prüfen.

8.4) Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahre ab Zugang der Ware. Veräußert der Geschäftskunde die bezogenen Gegenstände gewerbsmäßig weiter (Verbrauchsgüterkauf), so gilt ergänzend § 479 BGB.

8.5) Der Geschäftskunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Die ITentify GmbH kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

8.6) Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die ITentify GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

8.7) Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

8.8) Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.

8.9) Soweit die ITentify GmbH eine Ware an den Geschäftskunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme von der ITentify GmbH aus § 437 BGB oder aus Garantie eine vorherige erfolglose in Textform Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung – geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 8.1 bis 8.6 dieser Geschäftsbedingungen oder – die ITentify GmbH eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als der Hersteller abgegeben hat. Die ITentify GmbH wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller machen.

Punkt 9


Haftung

9.1) Die Haftung der ITentify GmbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, die ITentify GmbH hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der ITentify GmbH auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm bekannten Umstände rechnen musste.

9.2) Die Haftung der ITentify GmbH für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

9.3) Im Falle von Datenverlusten haftet die ITentify GmbH nur, wenn der Schaden durch die ITentify GmbH entstanden ist und der Geschäftskunde die Datenbestände regelmäßig, mindestens einmal täglich, nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes eine Haftung ausgeschlossen.

9.4) Der Umfang einer Haftung von der ITentify GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers für Schadens- oder Aufwendungsersatz beträgt ein Jahr. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

9.6) Als vertragstypischer Schaden gilt ein Schaden von höchstens 10.000,00 €.

9.7) Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von der ITentify GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

Punkt 10


Datenschutz

Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Wir gestatten es Unternehmen, Ihnen Informationsmaterial zuzusenden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an die ITentify GmbH, Kundenbetreuung, Seerosenstraße 2, 72669 Unterensingen oder per Fax 07022 20863-31.

Punkt 11


Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der ITentify GmbH und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

Punkt 12


Einräumung von Nutzungsrechten

Gegen vollständige Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer unter diesem Vertrag erstellt, ein einfaches, nicht-übertragbares, zeitlich unbeschränktes und auf Deutschland örtlich beschränktes Recht zur Nutzung.

Punkt 13


Ausfuhrkontrolle / Exportverbot

Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann die ITentify GmbH von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihrer Geschäftssitze vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von der ITentify GmbH bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.

Punkt 14


Verschiedenes

13.1) Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

13.2) Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der ITentify GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei der ITentify GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für die ITentify GmbH tätig wird.

13.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

13.4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma ITentify GmbH oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von der ITentify GmbH.

13.5) Die ITentify GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten. Zahlungen sind dann mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das genannte Konto zu leisten. In diesem Fall wurde das Vorbehaltseigentum der ITentify GmbH auf die genannte Bank übertragen.

Punkt 15


Software und Daten

14.1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers, und mit Installation/Nutzung der Software ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat den ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich bei der Firma ITentify GmbH zurückzugeben, oder die unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte geliefert wurde.

14.2) Der Kunde/Anwender ist selbst für seine Daten/Informationen verantwortlich.